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1 Steinbergerstraße
Köln, NRW, 50733
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Kosten

 Kosten

 

Für eine Erstberatung fallen gemäß § 34 Abs. 1 RVG Kosten in Höhe von 226,10 Euro (190,00 Euro + 36,10 USt.) an.

Die Kosten der Erstberatung wird in dieser Kanzlei gemäß der in § 34 Abs. 2 RVG vorgesehenen Möglichkeit in der Regel auf die Gebühr für eine sich anschließende Tätigkeit in Bezug auf denselben Beratungsgegenstand angerechnet.

Wenn Sie aus finanziellen Gründen selbst nicht die Kosten für den Anwalt tragen können:

1.    Erstberatung oder außergerichtliche Tätigkeit (d.h. die Angelegenheit befindet sich noch nicht im gerichtlichen Stadium):

Sie können bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Ihres Wohnortes eine Beratungshilfe beantragen. Hierzu müssen Sie einen gültigen Ausweis oder Reisepass, Belege über die Angelegenheit (z.B. Bescheid der Behörde, Schriftverkehr mit der Gegenseite) und Belege über Ihre finanzielle Situation (Kontoauszüge mindestens der letzten 3 Monate, Lohnbescheinigungen, Sozialhilfebescheid, Rentenbescheid, etc.) mitnehmen. Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalte Sie den Beratungshilfeschein sofort. In dem Fall müssen Sie selbst in der Kanzlei lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 15,00 Euro leisten.

2.    Gerichtliche Tätigkeit:

Für diesen Bereich ist ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei dem Gericht, bei dem der Prozess läuft, möglich. Das Gericht überprüft dann, ob die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat, nicht mutwillig erscheint und ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen.

Für den Antrag muss das Formular zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (zu finden unter Downloads) ausgefüllt, unterschrieben und mit den entsprechenden Belegen versehen werden.